Arbeitssicherheitsschuhe - orthopädische Einlagen
Sicherheitsschuhe nach Anforderungen der Berufsgenossenschaft DGUV 112-191
Die Regeln der Berufsgenossenschaft sollen Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten schützen. Die BG-Regel 191 beinhaltet den Schutz von Knien und Füßen. Ausfallzeiten von Arbeitnehmern lassen sich oftmals durch eine qualifizierte Versorgung mit orthopädischen Einlagen vermeiden, denn Fußbeschwerden wie Senk- und Spreizfuß, verursacht unter anderem durch langes Stehen und schweres Heben und das Tragen ungeeigneten Schuhwerks sind oft verbreitet. Entsprechende Fußfehlstellungen führen oft zu weiteren Beschwerden des Muskel-Skelett-Apparats.
Sicherheitsschuhe an denen orthopädische Anpassungen vorgenommen werden sollen, müssen den Anforderungen der DGUV entsprechen und weisen sich durch ein Zertifikat aus, erkennbar an der Bezeichnung "BGR191 ". Arbeitnehmer die ihre privaten Einlagen in ihren Arbeitssicherheitsschuhen benutzen, verlieren ihren Versicherungsschutz. Auch der Arbeitgeber macht sich entsprechend haftbar. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz und kann zur Folge haben dass gesundheitliche Schäden des Arbeitnehmers eintreten und die Haftung bei Arbeitsunfällen eingeschränkt ist.
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